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Tag der Muttersprache  – 21. Februar

 

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Das Wort „Muttersprache“ hat im Deutschen eine besondere Bedeutung.

Sie kennzeichnet die erste Sprache, die jemand als Kind erlernt hat.

Noch vor der Geburt hört das Baby die Sprache seiner Mutter.

Es versteht die einzelnen Wörter noch nicht.

Es begreift aber rasch die Melodie und den Ausdruck der Sprache.

Das Kind erweitert seinen Wortschatz und den Gebrauch der Muttersprache.

Man könnte auch „Elternsprache“ sagen.

Die in der Familie verwendete Sprache ist dabei eine wesentliche Hilfe.

Kinder lernen oft rasch verschiedene Sprachen ihrer Angehörigen zu unterscheiden.

Sie merken sich auch, mit wem sie in welcher Sprache sprechen können.

Das Kind lernt im Kontakt mit Leuten seiner Umgebung die „Umgangssprache“.

Sie kann sich von der Muttersprache geringer oder stärker unterscheiden.

In der Schule bekommt das Kind Unterricht in der „Unterrichtssprache“.

Die legt das Parlament durch ein Gesetz fest.

Das Kind lernt auch die Schrift und das richtige Schreiben.

Die richtige Aussprache nennt man die „Schriftsprache“.

Sie ist einheitlich und in einem großen Sprachraum für die meisten Leute gut verständlich.

In den Schulen lernen die Kinder noch andere Sprachen als „Fremdsprache“, zum Beispiel Englisch oder Französisch.

Der freie Gebrauch der Muttersprache ist ein grundlegendes, nicht verhandelbares Menschenrecht.

Diktaturen unterdrücken oft einzelne Volksgruppen.

Sie machen die Muttersprache dieser Gruppen schlecht oder verbieten den Gebrauch gänzlich.

Die Fähigkeit der Sprache zeichnet den Menschen aus.

Deshalb ist keine Sprache unmenschlich oder minderwertig.

„So viele Sprachen Du sprichst, so oft bist Du Mensch.“

[Johann Wolfgang von Goethe, bedeutender deutscher Schriftsteller, lebte vor 300 Jahren im heutigen Thüringen, BRD]